Si-Ge-Ko
Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination (SiGeKo)
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan)
Mit der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10 Juni 1998 (BGB.I.S 1283) wird das Ziel angestrebt, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich zu verbessern.
Dazu wird durch die BaustellV jedem öffentlichen und privaten Bauherrn bezogen auf sein Bauvorhaben eine Mitverantwortung übertragen. Bereits bei der Planung der Ausführung müssen die wichtigsten Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur sicheren Durchführung der Bauarbeiten berücksichtigt werden. Seit der Einführung dieser Verordnung sind die Baustellenunfälle, vor allem die schweren Unfälle mit tödlichen Ausgang, kontinuierlich rückläufig.
Wenn bei Bauvorhaben mehrerer Arbeitgeber tätig werden und mit gefährlichen Arbeiten zu rechnen ist, bzw. die Baustelle eine bestimmte Größe überschreitet, muss der Bauherr dafür sorgen, dass ein SiGe-Plan erstellt wird. Die Erarbeitung des SiGe-Plans wird in der Regel durch den nach BaustellV zu bestellenden Koordinator erfolgen.
Jeder SiGe-Plan bedarf, um wirksam zu werden, einer entsprechenden bauvertraglichen Umsetzung. Hierbei ist gemäß der gesetzlichen Rangfolge (§4 ArbSchG) technischen Arbeitsschutzmaßnahmen Vorrang zu gewähren, die dann über die Leistungsbeschreibung in den Bauvertrag eingebunden und dementsprechend ausgeführt werden.
Die Baustellenordnung ist im Zusammenhang und in Ergänzung zum SiGe-Plan auszuarbeiten. Die Ausarbeitung einer Baustellenverordnung kann der Bauherr z.B. dem Koordinator in der Planungsphase übertragen. Wird bei den entsprechenden Bauvorhaben illegal kein SiGe-Ko vom Bauherrn bestellt (sofern er diese Funktion nicht selber ausführt), wird ein Baustopp seitens des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes riskiert; ein SiGe-Ko ist nachträglich zu bestellen.
In unserem Büro sind wir mit 5 Personen aufgrund der entsprechenden Lehrgänge zertifiziert und berechtigt, entsprechende Baustellen sicherheitstechnisch zu koordinieren und die SiGe-Pläne zu erstellen. Seit dem Jahr 2000 werden jährlich ca. 30 Baustellen sicherheitstechnisch von uns koordiniert.
Mitunter ist diese Verordnung schon bei einem Einfamilienhaus anzuwenden, bei größeren Bauvorhaben ist das unumgänglich. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen bei Bedarf ein entsprechendes Pauschalangebot.