Si-Ge-Ko

Sicherheits- und Gesundheits­schutz Koordination (SiGeKo)
Sicherheits- und Gesundheits­schutz-Plan (SiGe-Plan)

Mit der Baustellen­verordnung (BaustellV) vom 10 Juni 1998 (BGB.I.S 1283) wird das Ziel angestrebt, Sicherheit und Gesund­heits­schutz der Beschäftig­ten auf Bau­stellen wesent­lich zu verbessern.

Dazu wird durch die BaustellV jedem öffent­lichen und privaten Bauherrn bezogen auf sein Bauvor­haben eine Mit­verant­wortung über­tragen. Bereits bei der Planung der Aus­führung müssen die wichtigsten Grund­sätze des Arbeits- und Gesund­heits­schutzes zur sicheren Durch­führung der Bau­ar­beiten berück­sichtigt werden. Seit der Ein­führung dieser Verordnung sind die Bau­stellen­unfälle, vor allem die schweren Unfälle mit töd­lichen Ausgang, kontinuier­lich rück­läufig.

Wenn bei Bau­vor­haben mehrerer Arbeit­geber tätig werden und mit gefähr­lichen Arbeiten zu rechnen ist, bzw. die Baustelle eine bestimmte Größe über­schreitet, muss der Bauherr dafür sorgen, dass ein SiGe-Plan erstellt wird. Die Erar­bei­tung des SiGe-Plans wird in der Regel durch den nach BaustellV zu bestellen­den Koordi­nator erfolgen.

Jeder SiGe-Plan bedarf, um wirksam zu werden, einer ent­sprechen­den bau­ver­trag­lichen Um­setzung. Hierbei ist gemäß der gesetz­lichen Rang­folge (§4 ArbSchG) tech­nischen Arbeits­schutz­maß­nahmen Vor­rang zu gewähren, die dann über die Leistungs­beschrei­bung in den Bau­vertrag ein­gebun­den und dement­sprechend aus­geführt werden.

Die Baustellen­ordnung ist im Zusammen­hang und in Ergänzung zum SiGe-Plan aus­zuar­beiten. Die Aus­ar­beitung einer Bau­stellen­ver­ord­nung kann der Bauherr z.B. dem Koordi­nator in der Planungs­phase über­tragen. Wird bei den ent­sprechen­den Bau­vor­haben illegal kein SiGe-Ko vom Bau­herrn bestellt (sofern er diese Funktion nicht selber ausführt), wird ein Bau­stopp seitens des zustän­digen Gewerbe­aufsichts­amtes riskiert; ein SiGe-Ko ist nach­träg­lich zu bestellen.

In unserem Büro sind wir mit 5 Personen aufgrund der ent­sprechen­den Lehr­gänge zertifi­ziert und berechtigt, ent­sprechen­de Bau­stellen sicher­heits­technisch zu koordi­nieren und die SiGe-Pläne zu erstellen. Seit dem Jahr 2000 werden jährlich ca. 30 Baustellen sicherheits­technisch von uns koordiniert.

Mitunter ist diese Verord­nung schon bei einem Ein­familien­haus anzuwenden, bei größeren Bau­vor­haben ist das unum­gäng­lich. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen bei Bedarf ein ent­sprechen­des Pauschal­angebot.